OECD-Richtlinien im Blick: Wie Verrechnungspreise in der internationalen Gruppe dokumentiert werden müssen

Die steuerliche und regulatorische Erfassung grenzüberschreitender Transaktionen zwischen einer Muttergesellschaft im DACH-Raum und einer Einheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten steht im Zentrum der Prüfung internationaler Finanzbehörden. Wer im Rahmen einer Corporate Architecture in den VAE Dienstleistungen, IP-Lizenzen, Warenlieferungen oder Finanzierungselemente zwischen verbundenen Unternehmen abrechnet, bewegt sich im Anwendungsbereich des internationalen Verrechnungspreisrechts. Fehlt eine marktübliche Preisgestaltung oder eine lückenlose Dokumentation, drohen im Heimatstaat rückwirkende Gewinnkorrekturen, verdeckte Gewinnausschüttungen und erhebliche Strafaufschläge. Eine vertraglich verankerte Verrechnungspreisstrategie bildet somit eine zentrale Säule für jede nachhaltige Internationale Expansion in die VAE.

Warum sind Verrechnungspreise zwischen dem DACH-Raum und den VAE ein kritischer Prüfungsfokus?

Das Gefälle zwischen den Steuersätzen im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und den VAE erzeugt bei Betriebsprüfungen im Heimatmarkt eine automatische Aufgriffsmöglichkeit für Finanzbehörden. Mit der Einführung der VAE Corporate Tax zum 1. Juni 2023 (regulärer Steuersatz von 9 % ab einem zu versteuernden Gewinn von 375.000 AED) haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend gewandelt.

Finanzämter in Deutschland (gemäß § 1 AStG), Österreich (§ 6 Nr. 6 EStG) und der Schweiz (Art. 58 DBG) vermuten bei grenzüberschreitenden Inbound- und Outbound-Geschäften regelmäßig den Versuch einer künstlichen Gewinnverlagerung. Dabei stehen zwei Hauptrisiken im Vordergrund:

  • Verdeckte Gewinnausschüttung

    (vGA): Verkauft die Muttergesellschaft Waren, immaterielle Wirtschaftsgüter (IP) oder Managementleistungen unter dem Marktwert an die emiratische Tochtergesellschaft, wird der Gewinn im Heimatstaat künstlich geschmälert. Die Finanzbehörde korrigiert den Abgabepreis rückwirkend auf das Fremdvergleichsniveau und besteuert den Differenzbetrag zuzüglich Nachzahlungszinsen.

  • Verdeckte Einlage & Versagung von Betriebsausgaben

    Erbringt die emiratische Einheit Dienstleistungen oder berechnet Lizenzgebühren an die europäische Muttergesellschaft zu überhöhten Preisen, versagen inländische Finanzämter den Betriebsausgabenabzug. Zudem droht die Einstufung der überhöhten Abrechnung als verdeckte Gewinnausschüttung.

Unternehmer müssen nachweisen, dass die entrichteten Vergütungen der wirtschaftlichen Realität, der tatsächlichen Funktionsverteilung und den übernommenen Risiken entsprechen.

Was besagt der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle)?

Das internationale Fundament aller Verrechnungspreisregeln bildet der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle), festgeschrieben in Artikel 9 des OECD-Musterabkommens sowie in den OECD Transfer Pricing Guidelines.

Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen (Related Parties) müssen zu den Bedingungen vereinbart werden, die auch zwischen voneinander unabhängigen Dritten unter vergleichbaren Marktbedingungen vereinbart worden wären.

Dabei verlangen Finanzbehörden eine genaue Ermittlung der wirtschaftlichen Wertschöpfungsbeiträge. Die rechtliche Eigentümerschaft einer Struktur ist steuerlich nachrangig gegenüber der tatsächlichen Ausübung von Entscheidungsgewalt, Risikosteuerung und Personalressourcen vor Ort.

Welches OECD-Verfahren passt zu welchem Geschäftsmodell?

Die Wahl der Verrechnungspreismethode richtet sich nach der Art der konzerninternen Transaktion, der Abgrenzbarkeit von Vergleichsdaten und der tatsächlichen Funktions- und Risikoverteilung. Die OECD unterscheidet zwischen klassischen Transaktionsmethoden und transaktionsbezogenen Gewinnmethoden:

Methode
Mechanismus
Typisches Anwendungsfeld
Preisvergleich (Comparable Uncontrolled Price / CUP)
Direkter Vergleich des Verrechnungspreises mit Marktpreisen identischer Leistungen zwischen Unabhängigen.
Standardisierte Rohstoffe, Finanzierungszinsen, Fremdwährungsdarlehen, börsennotierte Güter.
Wiederverkaufspreis (Resale Price Method)
Abzug einer angemessenen Handelsspanne vom Endverkaufspreis an Dritte zur Abdeckung der Vertriebskosten.
Reine Vertriebsgesellschaften in den VAE ohne eigene Produktentwicklung oder signifikantes IP.
Kostenaufschlag (Cost Plus Method)
Ansetzung der nachweisbaren Selbstkosten zuzüglich eines marktüblichen Gewinnaufschlags (Mark-up).
Konzerninterne Routine-Dienstleistungen, IT-Support, Auftragsforschung, reine Back-Office-Services.
Transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode (TNMM)

Die dreistufige Dokumentationspflicht nach OECD-Standards (BEPS Action 13)

Sowohl im DACH-Raum als auch in den VAE gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Verrechnungspreisdokumentation. Das Standardmodell basiert auf dem dreistufigen Ansatz des OECD BEPS-Projekts:

1. Master File (Stammdokumentation)

Das Master File vermittelt einen globalen Überblick über die Unternehmensgruppe. Es enthält:

2. Local File (Länderspezifische Dokumentation)

Das Local File ergänzt das Master File um die spezifischen Transaktionen der emiratischen Einheit mit verbundenen Unternehmen im Ausland. Es umfasst:

3. Country-by-Country Reporting (CbCR)

Für internationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Gruppenumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (bzw. 3,15 Milliarden AED) gilt die Pflicht zur jährlichen Einreichung eines länderbezogenen Berichts. Dieser Aufstellung entnehmen die Finanzbehörden die globale Verteilung von Erträgen, gezahlten Steuern, Stammkapital, Belegschaften und physischen Vermögenswerten.

Die regulatorische Praxis in den VAE: Federal Tax Authority (FTA) und Related Party Disclosure

Die emiratische Steuerbehörde (FTA) setzt den Fremdvergleichsgrundsatz seit Einführung der Corporate Tax konsequent durch. Für Unternehmer reduzieren sich die Vorgaben auf drei Kernaspekte:

Unabhängig von diesen Schwellenwerten gilt das Fremdvergleichsprinzip für jede Transaktion ab dem ersten Dirham. Die FTA ist berechtigt, Aufzeichnungen und Nachweise zur Marktüblichkeit auch unterhalb der formalen Master/Local-File-Grenzen einzufordern.

Infografik mit fünf aufeinander aufbauenden Ebenen einer internationalen Unternehmensstruktur zwischen Deutschland und den VAE: Strategische Governance, Substanz- und Risikoallokation, Intercompany-Verträge, Verrechnungspreismethode und systematische Dokumentation. Im Hintergrund sind die Skylines von Frankfurt und Dubai dargestellt.

Wer grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten frühzeitig strukturiert, schützt seine internationale Unternehmensgruppe vor steuerlichen Nachzahlungen, sichert die Governance im Bankenverkehr und schafft ein tragfähiges Fundament für nachhaltiges Wachstum.

Quellennachweise & Dokumentenbasis

Open Gate Dubai

Open Gate unterstützt Unternehmer beim Aufbau ihrer internationalen Präsenz in den VAE: von der strategischen Entwicklung der passenden Unternehmensstruktur über die operative Umsetzung bis hin zu Visa, Lizenzbeantragung, Banking, Relocation und der langfristigen Begleitung.

Rubriken

Timija Medghalchi

Autor

OECD-Richtlinien im Blick: Wie Verrechnungspreise in der internationalen Gruppe dokumentiert werden müssen

Die steuerliche und regulatorische Erfassung grenzüberschreitender Transaktionen zwischen einer Muttergesellschaft im DACH-Raum und einer Einheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten steht im Zentrum der Prüfung internationaler Finanzbehörden. Wer im Rahmen einer Corporate Architecture in den VAE Dienstleistungen, IP-Lizenzen, Warenlieferungen oder Finanzierungselemente zwischen verbundenen Unternehmen abrechnet, bewegt sich im Anwendungsbereich des internationalen Verrechnungspreisrechts…